Ratgeber · Drogen und Cannabis
MPU wegen Drogen und Cannabis
Bei harten Drogen wie Kokain oder Amphetamin reicht nach der Fahrerlaubnis-Verordnung schon die Einnahme, um als ungeeignet zu gelten. Für Cannabis gelten seit 2024 eigene Regeln: Eine MPU droht vor allem, wenn Sie Konsum und Fahren nicht sicher trennen. Um den Führerschein zurückzubekommen, verlangt die Behörde in beiden Fällen meist eine MPU.
Harte Drogen
Nach Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist ungeeignet, wer Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes einnimmt. Cannabis fällt seit 2024 nicht mehr darunter. Gemeint sind also Stoffe wie Kokain, Amphetamin, Ecstasy oder Heroin. Steht die Nichteignung für die Behörde fest, kann sie den Führerschein ohne vorheriges Gutachten entziehen.
Für eine neue Fahrerlaubnis ordnet die Behörde dann eine MPU an (§ 14 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Bei einer Abhängigkeit gilt man nach Entgiftung und Entwöhnung in der Regel erst nach einem Jahr Abstinenz wieder als geeignet.
Cannabis: was seit 2024 gilt
Für Cannabis gibt es seit 2024 einen eigenen Paragrafen, § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung. Eine MPU wird danach vor allem in diesen Fällen angeordnet:
| Fall | Was das heißt |
|---|---|
| Anzeichen für Missbrauch | Tatsachen sprechen dafür, dass Sie Cannabiskonsum und Fahren nicht sicher trennen. |
| Wiederholt unter Cannabis | Sie sind mehr als einmal im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss aufgefallen. |
| Früherer Entzug | Die Fahrerlaubnis wurde schon einmal aus einem dieser Gründe entzogen. |
| Offene Fragen | Es ist zu klären, ob Missbrauch oder Abhängigkeit nicht mehr bestehen. |
Der Grenzwert im Straßenverkehr liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Straßenverkehrsgesetz). Wer zusätzlich Alkohol trinkt, begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
Muss ich ganz verzichten?
Bei harten Drogen und bei einer Abhängigkeit: ja. Die Gutachter müssen dann einen stabilen Verzicht feststellen, belegt durch einen Abstinenznachweis. Wie der funktioniert, steht im Ratgeber zum Abstinenznachweis.
Bei Cannabis ohne Abhängigkeit geht es vor allem darum, ob Sie Konsum und Fahren künftig sicher trennen. Die Veränderung muss gefestigt sein. Ob Sie dafür ganz verzichten sollten, hängt von Ihrer Vorgeschichte ab. Das klären wir im Erstgespräch.
Was die Gutachter wissen wollen
- Seit wann, wie oft und in welchen Situationen haben Sie konsumiert?
- Welche Rolle spielten die Drogen in Ihrem Leben, etwa bei Stress, im Freundeskreis oder beim Feiern?
- Wie kam es zu der Fahrt unter Einfluss?
- Was haben Sie seitdem verändert, und wie halten Sie das im Alltag durch?
- Was tun Sie, wenn Ihnen wieder Drogen angeboten werden?
Die Gutachter kennen Ihre Akte mit den Blutwerten. Angaben, die nicht dazu passen, schaden mehr als ein ehrliches „Ja, das war so“.
Wie ich Sie vorbereite
Mein fachlicher Schwerpunkt sind Sucht, Drogen und Rückfallprävention. Wir schauen gemeinsam in Ihre Akte, arbeiten Ihre Geschichte ehrlich auf und üben das Gespräch in einer Simulation. Das Paket für Drogen umfasst 12 Einheiten von 60 Minuten.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, womit Sie in Ihrem Fall rechnen müssen. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Häufige Fragen zur Drogen-MPU
Cannabis ist doch legal. Warum droht mir trotzdem eine MPU?
Der Besitz ist in Grenzen erlaubt, das Fahren unter Cannabiseinfluss nicht. Wenn Tatsachen dafür sprechen, dass Sie Konsum und Fahren nicht trennen, kann die Behörde nach § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung eine MPU anordnen.
Reicht einmal Kokain für den Verlust des Führerscheins?
Nach Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung gilt in der Regel schon die Einnahme harter Drogen als Grund für die Nichteignung, auch ohne Fahrt unter Einfluss. Die Entscheidung trifft die Behörde.
Wie hoch ist der THC-Grenzwert?
3,5 ng/ml THC im Blutserum. Kommt Alkohol hinzu, ist das ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
Was kostet die Vorbereitung?
Das Paket „Drogen“ kostet 1.390 € für 12 Einheiten, inklusive Simulation des MPU-Gesprächs. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Auch interessant
Quellen
- Anlage 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Eignung bei Erkrankungen und Mängeln, Nr. 9
- § 14 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Betäubungsmittel und Arzneimittel
- § 13a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Cannabis
- § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG): Grenzwert für THC
- § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Eignung, Gutachten
